Datenschutz
Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das
Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine
andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder
die Vernichtung.
•
d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel,
ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
•
e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass
diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine
natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung,
wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten,
Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
•
f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die
personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen
betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert
aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten,
dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person
zugewiesen werden.
•
g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person,
Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und
Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser
Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der
Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem
Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
•
h) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die
personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
•
i) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der
personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten
handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem
Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten,
gelten jedoch nicht als Empfänger.
•
j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der
betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der
unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die
personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
•
k) Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise